AGB
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Artkumpan GmbH, nachfolgend in Kurzform „ARTKUMPAN“ genannt, mit ihren Vertragspartnern (Verbraucher und Unternehmer), nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei ARTKUMPAN stellen lediglich ein Angebot an ARTKUMPAN zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch ARTKUMPAN.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch ARTKUMPAN mit gesonderter Auftragsbestätigung (schriftliche Bestätigung eines Angebotes) oder mit Lieferung der Ware.
1.4. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
1.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen ARTKUMPAN, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen ARTKUMPAN resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
1.6. ARTKUMPAN ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen ARTKUMPAN.
2. Urheberrecht und Leistungsbeschreibung
2.1. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen, Aufmaßberechnungen und ähnliches, die von ARTKUMPAN erstellt und dem Angebot beigefügt sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder die sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrags sind diese Unterlagen unaufgefordert an uns zurückzugeben.
2.2. ARTKUMPAN darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen ARTKUMPAN und dem Kunden ausgeschlossen werden.
2.3. Jede Nutzung und Verwertung eines Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung von ARTKUMPAN erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name ARTKUMPAN.de zu nennen. Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat ARTKUMPAN Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§32 UrhG)
2.4. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.5. Artkumpan überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Das einfache Nutzungsrecht bezieht sich dabei immer nur auf die Leistungen und das zu gestaltende Objekt, welches vorab im Angebot von ARTKUMPAN angegeben wurde. Die Weitere Nutzung einer Gestaltung/ Entwurfs bedarf immer der Zustimmung durch ARTKUMPAN und ist mit weiteren Kosten für den Auftraggeber verbunden. ARTKUMPAN bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Pflichten
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ARTKUMPAN (nachfolgend: Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von ARTKUMPAN bis zur Erfüllung sämtlicher ARTKUMPAN gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von ARTKUMPAN, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von ARTKUMPAN. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde ARTKUMPAN unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an ARTKUMPAN ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die ARTKUMPAN abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen von ARTKUMPAN hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und ARTKUMPAN die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. ARTKUMPAN wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von ARTKUMPAN freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
3.4. Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten und in der Installation verwendeten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt ARTKUMPAN hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
3.5. Dem Auftraggeber/Kunden ist bekannt, dass ARTKUMPAN vertragliche Vereinbarungen mit Künstlern hat, die Umsetzung des Auftrages übernehmen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt eigene Vereinbarungen mit den umsetzenden Künstler zu treffen.
3.6. Folgende Kosten werden vom Auftraggeber/Kunden übernommen: Die Kosten für eventuell benötigte Gerüste, Hubwagen etc., die Kosten für die Beseitigung von an dem zu gestaltenden Bauwerken angebrachten Plakaten, Aufklebern, etc., oder auch die Kosten zum Entfernen von Schmutz, Moos und anderen Verunreinigungen an den zu gestaltenden Objekten. Die farbliche oder bauliche Vorbehandlung sämtlicher Flächen einschließlich aller Türen, Fenster, Metall- und/oder Kunststoffteile, das Besorgen von Genehmigungen jeglicher Art, sowie die dafür entstehenden Kosten sowie sämtliche Abstimmungen mit Behörden/Ämtern, Anwohnern, etc. ARTKUMPAN vermittelt gegen Aufpreis auf Wunsch des Kunden an Fachbetriebe, die die Vorbehandlung der zu gestaltenden Objekte übernimmt. Vertragsschluss findet in diesem Fall zwischen dem Kunden und dem Fachbetrieb statt. ARTKUMPAN übernimmt auf Wunsch des Kunden gegen Aufpreis die Kommunikation mit Behörden und Ämtern.
3.7. Der Kunde ist verpflichtet im Vorfeld alle benötigten behördlichen Genehmigungen jeglicher Art einzuholen, sowie sämtliche Abstimmungen mit Behörden/Ämtern, Anwohnern, etc., selbst oder durch von ihm beauftragte und bezahlte Dritte durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht oder nur in Teilen nach und kommt es dennoch zu einer künstlerischen Gestaltung (auch bei Teilfertigstellung) durch ARTKUMPAN, trägt allein der Kunde die Verantwortung, alle Kosten, sowie sämtliche Konsequenzen. Zudem muss ARTKUMPAN vom Auftraggeber in voller Auftragshöhe bezahlt werden. Dieses gilt auch bei Teilfertigstellung des Auftrages.
4. Witterungsbedingungen
4.1 Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Ungeeignete Witterungs- und Trocknungsbedingungen sind: Die Regen, Luftfeuchtigkeit, Schnee, Sturm, starker Wind, Temperaturen unter 6 Grad.
4.2 Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist.
4.3 Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit ARTKUMPAN nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die ARTKUMPAN dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Vergütung
6.1 Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Insbesondere das Erstellen von digitalen Entwürfen wird vor der Gestaltung in Rechnung gestellt.
6.2 Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig.
6.3 Skonto muss gesondert und ausdrücklich schriftlich vereinbart werden und wird nur dann gewährt, wenn die jeweilige Abschlag-Zahlungen und die Schluss-Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sind.
7. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden bzw. nachstehenden Bedingungen, Angaben, etc. unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Bedingungen, Angaben, etc.. Vielmehr soll die unwirksame oder fehlende Bestimmung, etc. durch eine wirtschaftlich und rechtlich gleichwertige ersetzt werden.